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Basellandschaftliche Zeitung 8. September 2006
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Guter neuer Text
zum Leserbrief "Landeshymne verfälscht", bz vom 17. August
Heinrich Kellerhals wirft Ulrike Pittner und mir vor, es sei ein "sträflicher Eingriff ins Urheberrecht des Dichters", seinen Text zu verändern und zu verbreiten. Zum Glück täuscht er sich. Als publizistisch tätige Person und Mitglied bei Pro Litteris kann ich Folgendes mitteilen:

Den Text unserer derzeitigen Landeshymne hat Leonhard Widmer (1809 - 1867) im Jahre 1842 verfasst. Gemäss Urheberrecht von 1993 ist ein Werk nur während 70 Jahren nach dem Tod eines Dichters oder einer Dichterin geschützt. Im vorliegenden Fall gilt noch das alte Urheberrecht, welches ein Werk nur während 50 Jahren nach dem Tode schützte. Der Text von Widmer ist folglich seit 1918 nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Von einem sträflichen Verstoss gegen das Urheberrecht kann also keine Rede sein.

Des Weiteren stosst sich Herr Kellerhals an den kleinen Veränderungen, die Ulrike Pittner am Text von Herrn Widmer vorgenommen hat. Er findet, der Text sei nun verfälscht. Es sind gerade die kleinen Veränderungen, die mich an der Ueberarbeitung von Ulrike Pittner überzeugen. Beispielsweise hat sie "Betet, freie Schweizer, betet" verändert zu "Betet, all ihr Menschen, betet" und "Vaterland" änderte sie zu "Heimatland". Dies nur als kleine Kostprobe.

Herr Kellerhals würde die Landeshymne so belassen, wie sie ist. Das ist mir verständlich. Auch ich schätze die pathetische Melodie. Aber folgende Vorgeschichte sollte man zur Kenntnis nehmen, um zu verstehen, warum mir die Version von Ulrike Pittner so gut gefällt und ich mich dafür einsetzte, sie zu verbreiten:

Seit 1961 ringt die Schweizerische Eidgenossenschaft um eine neue Landeshymne. Die Suche gestaltete sich endlos und mühsam. Es gab mehrere breit angelegte Vernehmlassungen, Befragungen und Wettbewerbe. Dies alles ohne Erfolg. Schliesslich entschied sich der Bundesrat 1981 als Kompromiss für den jetzigen Schweizerpsalm. 2004 lehnte der Bundesrat eine Motion für eine neue Landeshymne von Nationalrätin Margret Kiener Nellen ab. Er möchte den Schweizerpsalm beibehalten. Er begründet dies damit, dass die Landeshymne trotz vieler Mängel einen grossen Bekannheitsgrad hat.

Und genau deswegen bin ich von der Textversion von Ulrike Pittner begeistert: Der neue Text erlaubt es, die Melodie beizubehalten. Die kleinen, fast unmerklichen Veränderungen sind genial durchdacht. Sie entsprechen nicht nur unserem Zeitgeist, sondern bieten einer breiten Bevölkerung eine Identifikationsmöglichkeit, wie es der alte Text nicht mehr tut.


PD Dr. S. Stadler, Liestal